Mit der neuen Wohnimmobilienkreditrichtlinie ergeben sich Veränderungen für Darlehensgeber, die grundpfandrechtlich besicherte Immobiliar-Verbraucherdarlehen vergeben.
Zukünftig sind bei der Bewertung von Wohnimmobilien „zuverlässige Standards“ anzuwenden – wobei hier nach derzeit geltender Auffassung die Standards der Beleihungswertermittlungsverordnung heranzuziehen sind. Darüber hinaus haben Darlehensgeber zukünftig sicherzustellen, dass interne und externe Gutachter, die Immobilienbewertungen für sie vornehmen, fachlich kompetent und so unabhängig vom Darlehensvergabeprozess sind, dass sie eine objektive Bewertung vornehmen können. Die Qualifikation der Person, die die Immobilie bewertet, deren Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Unabhängigkeit dieser Person sind nachzuweisen.
Beide Anforderungen erhöhen sowohl die prozessualen Anforderungen als auch den Personalaufwand der betroffenen Kreditinstitute.