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Eigenkapitalanrechnungs­erleichterungen / Änderung SolvV / Bewertung nur noch auf Basis BelWertV

Seit 1.1.2014 können Realkredite nur noch dann zur Eigenkapitalanrechnungserleichterung herangezogen werden, wenn deren Werte auf Grundlage der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) ermittelt werden. Hierzu bedarf es neben prozessualer Umstellungen („anders ermittelte Werte“ oder „Sicherheitenwerte“ unzulässig) insbesondere auch personeller Fachkapazitäten. Fachkapazitäten in entsprechender Anzahl können von Kreditinstituten einerseits in der Regel nicht zur Verfügung gestellt bzw. akquiriert werden. Andererseits ist der Aufbau von Personalkapazitäten im derzeitigen margenschwachen Umfeld kaum budgetierfähig. Üblicherweise wird daher auf externe Expertise zurückgegriffen. Für ein unverbindliches Beratungsgespräch stehen wir gerne zur Verfügung.

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